Ein weiterer Schritt zur gesunden Gesellschaft

Mit sofortiger Wirkung ist das Konsumieren von (elektronischen) Tabakprodukten auf öffentlichen Kinderspielplätzen verboten. Am 11. November 2021 wurde das Hessische Nichtraucherschutzgesetz nicht nur verlängert, sondern zusätzlich noch um diesen Punkt ergänzt.

Das Gesetz soll Kinder vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens schützen. Kinder sind hier besonders gefährdet, da sie eine höhere Atemfrequenz und ein weniger effizientes Entgiftungssystem als Erwachsene haben. Folgen sind dabei Atemwegsbeschwerden, Infektionen, Asthma, Mittelohrentzündungen und reduzierte Lungenfunktionen. Die Integration von Tabakerhitzern und E-Zigaretten in den Gesetzesentschluss ist konsequent. Die Belastung durch Aerosole von E-Zigaretten und Tabakerhitzern ist zwar nach aktuellen Studien geringer als durch Tabakrauch, dennoch können sie gerade für sensible Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Schwangere eine Gesundheitsgefahr bedeuten (vgl. Deutsches Krebsforschungszentrum).

Spannende Informationen, Videos und Wissenstests finden Sie unter www.rauch-frei.info.

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Rufen Sie uns gerne unter  der 069-27 21 63 00 an oder füllen unser Anfrageformular aus. Die Fachstelle Prävention bietet auch zu Corona-Zeiten Workshops an. Unsere Präsenz-Workshops sind unter entsprechenden Hygieneregeln bei Ihnen möglich. Sollten Sie die digitale Variante bevorzugen ist auch dies nach Absprache möglich.

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