Lehrkräfte, UBUS-Kräfte, BLK, Schulleitung, ggf. Elternbeirat; und Schüler:innenvertretung
Um ein einheitliches Vorgehen bei vermutetem oder beobachtetem Substanzmissbrauch von Schüler:innen zu gewährleisten, empfiehlt das Staatliche Schulamt Frankfurt am Main den Schulformen Sekundarstufe I und II die Erstellung einer schulischen Konsumvereinbarung. Diese legt ein abgestimmtes, verbindliches und strukturiertes Vorgehen im Umgang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen für die Schule fest und berücksichtigt dabei Hilfs -und Ordnungsaspekte. Bei konsequenter Anwendung hilft sie, Vorfälle im Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen im Kontext Schule im Interesse aller zu bearbeiten und zu reduzieren.
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