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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. (Frankfurt, Juni 2024)

1. Allgemeines

Die Fachstelle Prävention ist eine stadtweit tätige Organisation zur Förderung der Suchtprävention in Frankfurt am Main. Träger ist der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. im Auftrag des Drogenreferates der Stadt Frankfurt am Main. Die Fachstelle hat die Funktion einer Servicestelle rund um Drogen, Sucht und Prävention für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Institutionen und Organisationen. Sie entwickelt gemäß Auftrag entsprechende Veranstaltungsformate für pädagogische Fachkräften bspw. in Schulen, der Jugendhilfe und der Beruflichen Qualifizierung. Sie unterstützt den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Fachkräften. Sie bietet Qualifizierungsreihen, ein- oder mehrtägige Praxis-Workshops und Fachtagungen in Präsenz und digital zu aktuellen Themenfeldern der Suchtprävention an.

2. Geltungsbereich; Erhebung personenbezogener Daten

Die AGB gelten für alle von der Fachstelle Prävention (Anbieter) durchgeführten Veranstaltungen, einschließlich der Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern durchgeführt werden. Aufschluss über den Veranstalter oder ggf. einen anderen Ausrichter oder Auftraggeber gibt die Einladung als Print oder digital auf der Webseite zur jeweiligen Veranstaltung bekannt. In diesem Zusammenhang verarbeiten wir die für die Anbahnung, Durchführung und Abrechnung erforderlichen personenbezogene Daten von Teilnehmenden für die genannten Zwecke auf Grundlage von Art 6.1. (b) DSGV. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen unter https://fachstelle-praevention.de/datenschutz/

3. Anmeldung zu Veranstaltungen, Vertragsabschluss

Anmeldungen zu den von uns durchgeführten Veranstaltungen sind nur auf die jeweils in der Einladung angegebenen Art und Weise – gegebenenfalls unter der Einhaltung des Anmeldeschlusses – möglich. Anmeldungen können ferner per Mail an praevention@vae-ev.de oder direkt über das Anmeldeformular/Ausschreibung auf der Homepage (fachstelle-praevention.de) erfolgen. Wir behalten uns vor einen Anmeldeschluss für unsere Veranstaltungen zu terminieren, der jeweils auf der Ausschreibung festgehalten ist. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, erhält der Anmelder oder die Anmelderin eine entsprechende Mitteilung. Anmeldungen zu Veranstaltungen sind für den Anmelder oder die Anmelderin verbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt jedoch erst durch die Anmeldebestätigung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, erhält der Anmelder oder die Anmelderin eine entsprechende Mitteilung. Für die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen ist die manuelle Eingabe der Daten der teilnehmenden Person in die Anmeldemaske auf unserer Homepage erforderlich. Die Daten werden nur für die jeweilige Veranstaltung erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die richtige Angabe und Eingabe der Daten, welche insbesondere für die Abwicklung und/oder die Nutzung der Leistung erforderlich sind, obliegt der anmeldenden Person. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer selbst mitzuteilen.

4. Teilnahmebestätigung

Eine Teilnahmebestätigung bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel am Tag der Veranstaltung am Veranstaltungsort ausgehändigt. Sollte es trotz nachgewiesener Teilnahme an der Veranstaltung nicht zu einer Aushändigung der Teilnahmebestätigung gekommen sein oder liegt ein Verlust vor, ist eine nachträgliche Zusendung der Teilnahmebestätigung – vorzugsweise per E-Mail – auf Nachfrage möglich.

5. Rücktritt

5.1. Rücktritt durch Teilnehmende

Sofern in der Anmeldung keine andere Frist genannt ist, kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die Teilnahme bis zu 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung in Textform stornieren. Bei Einhaltung der Frist werden gezahlte Entgelte erstattet. In allen anderen Fällen sind wir berechtigt, das für die Teilnahme vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu berechnen.

5.2. Rücktritt durch Teilnehmende bei mehrtägigen Veranstaltungsformaten

Auch bei mehrtägigen Veranstaltungsformaten ist ein kostenfreier Rücktritt nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur in Textform gültig. Im Falle des Rücktritts werden folgende pauschalierte Verwaltungskosten fällig:
  • Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
  • Bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.
  • Bei Nichtteilnahme an einzelnen Modulen können grundsätzlich keine Gebühren erstattet werden.
Bei einzelnen Veranstaltungen können abweichende Stornierungsfristen gelten und werden in diesem Fall gesondert ausgewiesen.

6. Stornierung/ Rücktritt durch Fachstelle Prävention; Ausfall einer Veranstaltung

Für das Zustandekommen bestimmter Veranstaltungen zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Wird die, in der jeweiligen Ausschreibung, benannte Mindestzahl nicht erreicht, kann die Fachstelle Prävention vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der am Kurs angemeldeten Personen bestehen nicht. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Erkrankung des oder der Dozenten/Leiter einer Veranstaltung oder bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Anbieter wird in diesem Falle, wenn möglich, den Angemeldeten einen Ausweichtermin benennen. Kommt keine Einigung hinsichtlich eines Ausweichtermin zustande, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Gezahlte Entgelte sind im Falle des Rücktritts vollständig zurückzuerstatten. Der Anbieter haftet in diesen Fällen nicht für die Erstattung von Reise- und/oder Übernachtungskosten.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern keine abweichende Zahlungsmodalität vereinbart wurde, wird das Teilnahmeentgelt nach der Rechnungstellung zur Zahlung fällig und ist vor der Durchführung der Veranstaltung im Voraus zu entrichten. Die Rechnungstellung erfolgt in der Regel nach Versand der Anmeldebestätigung. Per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Sofern nicht im Einzelfall vereinbart erfolgt die Zahlung per Überweisung an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung. Der Zahlungseingang wird ebenfalls per E-Mail bestätigt. Wird das vereinbarte Teilnahmeentgelt nicht binnen 30 Tage nach der Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt, tritt automatisch die Verzugswirkung ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 268 Abs. 3 BGB). Der Versand einer kostenpflichtigen Mahnung sowie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bleiben vorbehalten. Stand: Juni 2024

Fachstelle Prävention

Pforzheimer Straße 3
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 27 21 63 00
praevention[at]vae-ev.de

Leitbild
Hintergrund
Studierende in der Fachstelle

Weiterführende Links

www.hls-online.org
www.dhs.de
www.bzga.de
www.emcdda.europa.eu
www.euro.who.int/de

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