Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. (Frankfurt, Januar 2026)
1. Allgemeines
Die Fachstelle Prävention ist eine stadtweit tätige Organisation zur Förderung der Suchtprävention in Frankfurt am Main. Träger ist der Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. im Auftrag des Drogenreferates der Stadt Frankfurt am Main. Die Fachstelle hat die Funktion einer Servicestelle rund um Drogen, Sucht und Prävention für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Institutionen und Organisationen. Sie entwickelt gemäß Auftrag entsprechende Veranstaltungsformate für pädagogische Fachkräften bspw. in Schulen, der Jugendhilfe und der Beruflichen Qualifizierung. Sie unterstützt den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Fachkräften. Sie bietet Qualifizierungsreihen, ein- oder mehrtägige Praxis-Workshops und Fachtagungen in Präsenz und digital zu aktuellen Themenfeldern der Suchtprävention an.
2. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle von der Fachstelle Prävention (Anbieter) durchgeführten Veranstaltungen, einschließlich der Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit ihren Kooperationspartnern durchgeführt werden. Aufschluss über den Veranstalter oder ggf. einen anderen Ausrichter oder Auftraggeber gibt die Einladung als Print oder digital auf der Webseite zur jeweiligen Veranstaltung bekannt.
3. Erhebung personenbezogener Daten
In diesem Zusammenhang verarbeiten wir die für die Anbahnung, Durchführung und Abrechnung erforderlichen personenbezogene Daten von Teilnehmenden für die genannten Zwecke auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen unter https://fachstelle-praevention.de/datenschutz/.
4. Anmeldung zu Veranstaltungen, Vertragsabschluss
4.1 Anmeldung
Anmeldungen zu den von uns durchgeführten Veranstaltungen sind nur auf die jeweils in der Einladung angegebenen Art und Weise – gegebenenfalls unter der Einhaltung des Anmeldeschlusses – möglich. Anmeldungen können ferner per E-Mail an praevention@vae-ev.de oder direkt über das Anmeldeformular/die Ausschreibung auf der Homepage (fachstelle-praevention.de) erfolgen. Wir behalten uns vor, einen Anmeldeschluss für unsere Veranstaltungen zu terminieren, der jeweils auf der Ausschreibung festgehalten ist. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, erhält der Anmelder oder die Anmelderin eine entsprechende Mitteilung.
4.2 Vertragsabschluss
Anmeldungen zu Veranstaltungen sind für den Anmelder oder die Anmelderin verbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt jedoch erst durch die Anmeldebestätigung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, erhält der Anmelder oder die Anmelderin eine entsprechende Mitteilung.
Für die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen ist die manuelle Eingabe der Daten der teilnehmenden Person in die Anmeldemaske auf unserer Homepage erforderlich. Die Daten werden nur für die jeweilige Veranstaltung erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die richtige Angabe und Eingabe der Daten, welche insbesondere für die Abwicklung und/oder die Nutzung der Leistung erforderlich sind, obliegt der anmeldenden Person. Änderungen dieser Daten sind unverzüglich durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer selbst mitzuteilen.
5. Teilnahmebestätigung
Eine Teilnahmebestätigung bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel am Tag der Veranstaltung am Veranstaltungsort ausgehändigt. Sollte es trotz nachgewiesener Teilnahme an der Veranstaltung nicht zu einer Aushändigung der Teilnahmebestätigung gekommen sein oder liegt ein Verlust vor, ist eine nachträgliche Zusendung der Teilnahmebestätigung – vorzugsweise per E-Mail – auf Nachfrage möglich.
6. Rücktritt
6.1 Rücktritt durch Teilnehmende
Sofern in der Anmeldung keine andere Frist genannt ist, kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die Teilnahme bis zu 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung in Textform stornieren. Bei Einhaltung der Frist werden gezahlte Entgelte erstattet. In allen anderen Fällen sind wir berechtigt, das für die Teilnahme vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu berechnen.
6.2 Rücktritt durch Teilnehmende bei mehrtägigen Veranstaltungsformaten
Auch bei mehrtägigen Veranstaltungsformaten ist ein kostenfreier Rücktritt nur bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist nur in Textform gültig.
Im Falle des Rücktritts werden folgende pauschalierte Verwaltungskosten fällig:
- Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.
- Bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten.
- Bei Nichtteilnahme an einzelnen Modulen können grundsätzlich keine Gebühren erstattet werden.
Bei einzelnen Veranstaltungen können abweichende Stornierungsfristen gelten und werden in diesem Fall gesondert ausgewiesen.
6.3 Stornierung/Rücktritt durch Fachstelle Prävention
6.3.1 Mindestanzahl
Für das Zustandekommen bestimmter Veranstaltungen zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Wird die, in der jeweiligen Ausschreibung, benannte Mindestzahl nicht erreicht, kann die Fachstelle Prävention vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden dann vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der am Kurs angemeldeten Personen bestehen nicht.
6.3.2 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Erkrankung des oder der Dozenten/Leiter einer Veranstaltung oder bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Anbieter wird in diesem Falle, wenn möglich, den Angemeldeten einen Ausweichtermin benennen. Kommt keine Einigung hinsichtlich eines Ausweichtermin zustande, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Gezahlte Entgelte sind im Falle des Rücktritts vollständig zurückzuerstatten. Der Anbieter haftet in diesen Fällen nicht für die Erstattung von Reise- und/oder Übernachtungskosten.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Das Teilnahmeentgelt ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Anmeldebestätigung fällig, spätestens jedoch drei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig im Voraus zu zahlen (es zählt der Zeitpunkt der Gutschrift). Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf die in der Anmeldebestätigung genannte Bankverbindung.
(2) Teilnahmevorbehalt: Die Teilnahme setzt eine fristgerechte Zahlung voraus. Erfolgt bis zum spätesten Fälligkeitszeitpunkt nach vorstehendem Absatz 1 keine Zahlung, können wir die Anmeldung stornieren und den Platz anderweitig vergeben. Gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.
(3) Rechnung und Verzug: Die Rechnung wird am Veranstaltungstag in Papierform übergeben. Wird der in Absatz 1 bestimmte Fälligkeitstermin überschritten, tritt Verzug ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB = kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin). Unabhängig davon tritt gesetzlicher Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der am Veranstaltungstag übergebenen Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Geltendmachung von Verzugszinsen, der Versand einer kostenpflichtigen Mahnung sowie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bleiben vorbehalten.